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   ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15   

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ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15 (https://dejure.org/2016,59642)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15 (https://dejure.org/2016,59642)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 (https://dejure.org/2016,59642)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - 12 Sa 5/15

    Wiedereinstellungsanspruch nach Freispruch im Strafprozess - Schadenersatz

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Nach der Rechtsprechung kommt ein Wiedereinstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer Verdachtskündigung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund des Verdachts einer strafbaren Handlung erfolgreich gekündigt worden ist und sich später die Unschuld des Arbeitnehmers herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht entkräften (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2006 - 12 Sa 135/04, BeckRS 2009, 54521; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13 [LAG Baden-Württemberg 22.05.2015 - 12 Sa 5/15] ).

    Wenn ein Arbeitsverhältnis wegen eines dringenden Verdachts aufgelöst werden kann, bedarf es eines Korrektivs, wenn sich dieser Verdacht im Nachhinein als nicht berechtigt herausstellt und dem Arbeitnehmer daraus ein schützenswertes Rehabilitierungsinteresse erwächst (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13).

  • BAG, 14.12.1956 - 1 AZR 29/55

    Arbeitsverhältnis: Befehl der Besatzungsmacht als wichtiger Kündigungsgrund,

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Nach der Rechtsprechung kommt ein Wiedereinstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer Verdachtskündigung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund des Verdachts einer strafbaren Handlung erfolgreich gekündigt worden ist und sich später die Unschuld des Arbeitnehmers herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht entkräften (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2006 - 12 Sa 135/04, BeckRS 2009, 54521; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13 [LAG Baden-Württemberg 22.05.2015 - 12 Sa 5/15] ).

    Wenn ein Arbeitsverhältnis wegen eines dringenden Verdachts aufgelöst werden kann, bedarf es eines Korrektivs, wenn sich dieser Verdacht im Nachhinein als nicht berechtigt herausstellt und dem Arbeitnehmer daraus ein schützenswertes Rehabilitierungsinteresse erwächst (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Im Übrigen scheidet auch ein (denkbarer) Rekurs auf § 313 Abs. 1 BGB aus, da die Wiedereinstellung keine Anpassung i.S.d. § 313 Abs. 1 BGB ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, RdA 2001, 243).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Insofern ist ein Antrag nach der Rechtsprechung hinreichend bestimmt, wenn der Inhalt des abzuschließenden Arbeitsvertrags hinreichend bezeichnet ist (vgl. BAG, Urteil vom 25.10 2007 - 8 AZR 989/06, NZA 2008, 357).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Nach der Rechtsprechung kommt ein Wiedereinstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer Verdachtskündigung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund des Verdachts einer strafbaren Handlung erfolgreich gekündigt worden ist und sich später die Unschuld des Arbeitnehmers herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht entkräften (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2006 - 12 Sa 135/04, BeckRS 2009, 54521; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13 [LAG Baden-Württemberg 22.05.2015 - 12 Sa 5/15] ).
  • BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Der rückwirkende Abschluss eines Arbeitsvertrags ist nicht nichtig (vgl. § 311a Abs. 1 BGB), so dass auch eine dahingehende Verurteilung möglich ist (BAG, Urteil vom 09.11.2006 - 2 AZR 509/05, BeckRS 2007, 41120).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 Sa 135/04

    Wiedereinstellungsanspruchs - Ausspruch einer Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
    Nach der Rechtsprechung kommt ein Wiedereinstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer Verdachtskündigung in Betracht, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund des Verdachts einer strafbaren Handlung erfolgreich gekündigt worden ist und sich später die Unschuld des Arbeitnehmers herausstellt oder zumindest nachträglich Umstände bekannt werden, die den bestehenden Verdacht entkräften (BAG, Urteil vom 14.12.1956 - 1 AZR 29/55, juris; BAG, Urteil vom 20.08.1997 - 2 AZR 620/96, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.03.2006 - 12 Sa 135/04, BeckRS 2009, 54521; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2015 - 12 Sa 5/15, NZA-RR 2016, 13 [LAG Baden-Württemberg 22.05.2015 - 12 Sa 5/15] ).
  • LAG Hessen, 06.12.2016 - 8 Sa 647/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung nach Ausspruch einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, sein Angebot zur Wiederbegründung des zum 31. Juli 2007 beendeten Arbeitsverhältnisses der Parteien zu unveränderten Bedingungen als Lagerarbeiter im Frachtbereich mit Wirkung zum 1. August 2015 anzunehmen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. März 2016 - 14 Ca 8564/15 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 c) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.

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